Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie auf den Weg gebracht.
Ohne Frage muss etwas gegen Kinderepornografie getan werden, doch ob das der richtige Weg ist, ist zu bezweifeln.
Vielmehr werden offensichtlich Grundrechte wie die Informationsfreiheit und allgemeine Persönlichkeitsrechte vernachlässigt.
Da die "Liste" geheim gehalten werden muss besteht für Verbraucherschützer,
Journalisten, usw. keine Möglichkeit der Prüfung ob diese Sperrung Rechtsmäßig ist bzw. ob nach der Löschung der beanstandeten Inhalte die gesperrte Seite wieder freigeschalten wurde.
Es gibt noch viele weitere Aspekte dieses Beschlusses.
Das Internet ist durch die Offenheit des Systems das geworden was es ist. Dies darf nie vergessen werden. Ob eine politische Zensur aufgrund der vorgelegten Fakten der Weg ist, muss jeder für sich selbst endscheiden. Es sei jedoch noch anzumerken das 2009 ein Wahljahr ist!
Ein Sperren bzw. eine Zensur ist soweit als Schnelllösung wohl angebracht, doch sollte vielmehr eine endgültige Löschung der Weg zum Ziel sein. Wobei genau an dieser Stelle wieder die eigentlichen Probleme auftauchen. Viele Web-Server stehen nicht in Europa und fallen damit durch das Netz der Gesetze und deren Rechtsgrundlagen.